
Sie wohnen in einem Land und leiten ein Unternehmen, das in einem anderen Land ansässig ist?
Gemäß Artikel 209 des französischen Steuergesetzbuchs unterliegen der Körperschaftsteuer die Gewinne, die von in Frankreich betriebenen Unternehmen erzielt werden, sowie die Gewinne, deren Besteuerung durch ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich zugewiesen

