Hinter dem Oberbegriff „Steuerprüfung“ verbergen sich verschiedene Direktionen mit sehr unterschiedlichen Kulturen, Kompetenzen und Befugnissen. Wer sie kennt, kann besser vorausschauend handeln.
Die DVNI – Direction des Vérifications Nationales et Internationales (Direktion für nationale und internationale Überprüfungen)
Die DVNI befasst sich mit Prüfungen von Großunternehmen (Umsatz > 152 Mio. € für Industrie/Handel, unterschiedliche Schwellenwerte je nach Branche) und internationalen Konzernen. Ein einziger Ansprechpartner für komplexe Fälle: Verrechnungspreise, grenzüberschreitende Umstrukturierungen, Optimierungskonstruktionen. Die DVNI-Prüfer sind auf bestimmte Wirtschaftssektoren spezialisiert, was ihnen echte Branchenexpertise verleiht. Hier konzentrieren sich auch die Prüfungen, die hinsichtlich des Einsatzes und der Dauer am schwersten wiegen.
Speziell im internationalen Bereich bearbeitet die DVNI Fälle, in denen es um grenzüberschreitende konzerninterne Ströme, den steuerlichen Wohnsitz von Führungskräften, umstrittene Betriebsstätten und Optimierungsschemata geht, bei denen ausländische Einheiten zum Einsatz kommen. Sie ist auch der bevorzugte Ansprechpartner für Verständigungsverfahren (MAP – Mutual Agreement Procedure), die im Rahmen bilateraler Steuerabkommen eingeleitet werden, in Verbindung mit dem Büro CF3 der Direction de la Législation Fiscale (Direktion für Steuergesetzgebung).
Die DIRCOFI – Direction des Vérifications de Comptabilités (Direktion für Buchführungsprüfungen)
Sie deckt mittelgroße Unternehmen ab. Auf internationaler Ebene befasst sie sich zunehmend mit Fällen, in denen KMU mit Tochtergesellschaften oder Auslandsgeschäften involviert sind, die oft nicht die dokumentarische Raffinesse von Großkonzernen aufweisen, was sie zu einer bevorzugten Zielgruppe macht. Probleme mit „vereinfachten“ Verrechnungspreisen, falsch angewandter Quellensteuer oder falsch interpretierten Abkommen sind auf dieser Ebene häufig anzutreffen.
Die lokalen Überprüfungsbrigaden (SIE/SIP)
Auf Departementsebene verwalten die Steuerämter für Unternehmen und Privatpersonen die bürgernahe Kontrolle. Auf internationaler Ebene befassen sie sich insbesondere mit Fragen des steuerlichen Wohnsitzes mobiler Privatpersonen, mit nicht deklarierten Einkünften aus ausländischen Quellen und mit im Ausland gehaltenen Vermögenswerten (Konten, Trusts, Offshore-Vermögensstrukturen). Mit dem automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard oder CRS) hat sich ihre Aufdeckungsfähigkeit in den letzten Jahren erheblich verbessert.
Die DNEF – Direction Nationale des Enquêtes Fiscales (Nationale Direktion für Steuerfahndung)
Die DNEF verfügt über weitreichende Ermittlungsbefugnisse: Ermittlungsrecht, Domizilbesuche (Steuerdurchsuchungen mit richterlicher Genehmigung) und eine Rolle als Steuerfahnder. Auf internationaler Ebene steht sie im Zentrum des Systems zur Bekämpfung komplexer Steuerhinterziehung: Sie wertet Daten aus, die aus dem automatischen Datenaustausch, von Whistleblowern (LuxLeaks, Panama Papers, Pandora Papers) und aus internationalen Amtshilfeersuchen stammen. Sie arbeitet in Verbindung mit ausländischen Finanzfahndungsstellen und TRACFIN.
Die DNVSF – Direction Nationale des Vérifications de Situations Fiscales (Nationale Direktion für die Überprüfung von Steuersituationen)
Sie ist auf große Vermögen spezialisiert und befasst sich insbesondere mit Fällen, in denen der Steuerwohnsitz umstritten ist (z. B. Steuerpflichtige, die Frankreich verlassen haben, deren tatsächlicher Wohnsitz aber fraglich erscheint). Sie bearbeitet auch Fälle von Exit Tax (Artikel 167 bis CGI), ausländischen Vermögensstrukturen, die als transparent gelten (Trusts, Stiftungen), und kapitalisierten Einkünften in Offshore-Einheiten. Sie ist die natürliche Ansprechpartnerin für komplexe grenzüberschreitende Fälle, an denen natürliche Personen mit beträchtlichem Vermögen beteiligt sind.
Das CF3-Büro – Die konventionelle Dimension
Das Büro CF3 der DLF, das weniger sichtbar ist, weil es im Sinne der Kontrolle nicht operativ tätig ist, spielt eine zentrale Rolle bei internationalen Streitigkeiten: Es leitet zwischenstaatliche Verständigungsverfahren (MAP), verhandelt Vorabvereinbarungen über Verrechnungspreise (APA) und gibt die französischen Positionen zur Auslegung von Steuerabkommen bekannt. Für einen Praktiker ist er ein unumgänglicher Gesprächspartner in Fällen von Doppelbesteuerung oder umstrittener Abkommensqualifikation.
Rechtsstreitigkeiten: Die DRFiP und die Verwaltungs- und Zivilgerichte
Sobald die Berichtigung mitgeteilt und aufrechterhalten wurde, wird eine vorherige Beschwerde an die ausstellende Behörde gerichtet, woraufhin im Falle einer Ablehnung nur noch der streitige Weg bleibt. Es ist dann das zuständige Gericht anzurufen: häufig ein Verwaltungsgericht, außer bei Streitigkeiten über die Eintragungssteuer und die IFI, für die die Gerichte der Justiz zuständig sind. Bei internationalen Fällen ist die Komplexität noch größer: die Verbindung zwischen innerstaatlichem Recht und Abkommen, die Frage des Rechtsmissbrauchs oder der Gesetzesumgehung und manchmal der parallele Rückgriff auf ein MAP, dessen Verbindung mit dem innerstaatlichen Gerichtsverfahren heikel und in der Praxis kaum markiert ist.
Was wir uns merken sollten:
Im internationalen Bereich beginnt die Verteidigungsstrategie lange vor dem Erhalt einer Prüfungsmitteilung. Die Identifizierung der zuständigen Stelle, die Qualität der vorbeugenden Dokumentation (insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise) und die Kenntnis der verfügbaren konventionellen Mechanismen sind entscheidende Hebel, die mangels Voraussicht oft nicht ausgeschöpft werden.
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