ACTUALITÉS

Fokus auf das Finanzgesetz 2024

Finanzen

Particuliers

Die Stufen der Einkommensteuer werden um 4,8% angehoben (Art. 2).

Der Quellensteuersatz wird für gemeinsam besteuerte Paare mit Wirkung vom 1. September 2025 standardmäßig individualisiert (Art. 19).

Die IR-PME-Ermäßigung (IR-Ermäßigung für Investitionen in KMU) wird verstärkt: Ermäßigung von 30 bis 50 % bei Investitionen in ein KMU, das einen wesentlichen Teil seiner Ausgaben für Forschung verwendet (Art. 48).

Klärung des Steuersystems beim Abzug von nicht börsennotierten ORA[1] aus einem PEA-PME.ETI (Art. 8).

Einbringen und Abtretung von Wertpapieren: Die Zusammensetzung der 75%-Quote für Private-Equity-Fonds wird geändert (Art. 24).

IFI: Begrenzung der Schulden, die von der Bewertung von Unternehmensanteilen abgezogen werden können (Art. 27).

 

Der Anwendungsbereich der Regelung für Vergütungen für Dienstleistungen wie Urheberrechte, Rechte an Bildern oder gewerbliche Schutzrechte, die in Art. 155A des CGI, wird angepasst (Art. 10).

Anpassung der Regeln für die Entlastung von Steuern, die im Rahmen der Exit-Tax geschuldet werden (Art. 11).

Unternehmen und Einzelpersonen sind verpflichtet, ausländische Konten mit digitalen Vermögenswerten zu melden (Art. 47).

 

Bénéfices des entreprises

Dividenden von europäischen Tochtergesellschaften, mit denen die Muttergesellschaft eine steuerliche Organschaft hätte bilden können, wenn sie französisch gewesen wären, können profitieren (Art. 52) :

  • du taux réduit à 1% de la QPFC s’ils ouvrent droit au régime mère-fille
  • de la neutralisation de 99% du montant des dividendes pour la détermination du résultat imposable s’ils n’ouvrent pas droit au régime mère-fille.

Schaffung einer Steuergutschrift für Unternehmen, die Investitionen in die Produktionsketten von Batterien, Solarmodulen, Windkraftanlagen oder Wärmepumpen tätigen (Art. 35).

An der Regelung für landwirtschaftliche Gewinne werden verschiedene Anpassungen vorgenommen (Befreiung von Kapitalgewinnen in Abhängigkeit von den Einnahmen, Anhebung bestimmter Schwellenwerte und Obergrenzen) (Art. 94).

Die Regeln des auf möblierte Vermietungen anwendbaren Micro-BIC-Systems werden angepasst (Art. 45).

 

Patrimoine

Dutreil-Pakt: Im Anschluss an die Urteile des Kassationsgerichtshofs vom Juni letzten Jahres und des Staatsrats vom September 2023 (die den Weg für die Zulassung von Unternehmen, die möblierte Wohnungen vermieten, zur Steuerbefreiung ebneten) bestätigt das Finanzgesetz den Ausschluss von Tätigkeiten, die der Verwaltung des eigenen Vermögens dienen, von der Regelung. Dieser Ausschluss gilt nicht für (Art. 23) :

  • Les holdings animatrices
  • Les cas d’activité patrimoniale minoritaire.

Quasi-Nießbrauch: Die Schuld für die Rückgabe eines Geldbetrags, für den sich der Erblasser den Nießbrauch vorbehalten hatte, wird nicht mehr als Nachlassverbindlichkeit anerkannt (Art. 26).

 

International

Verrechnungspreise: Ausweitung der Pflicht zur Führung einer Verrechnungspreisdokumentation (ab 150M€ Umsatz); Erhöhung der Geldbuße (mindestens 50K€); Vermutung der indirekten Gewinnverlagerung bei Unstimmigkeiten in der Dokumentation; Möglichkeit für die Steuerverwaltung, die Bewertung schwer zu bewertender immaterieller Vermögenswerte nachträglich und für 6 Jahre zu korrigieren (Art. 116).

RL 6: Für Vermittler, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, wird die Pflicht zur Meldung potenziell aggressiver grenzüberschreitender Vorrichtungen eingeschränkt (Art. 120).

Die sogenannte „Säule-2-Richtlinie“ der EU wird umgesetzt. Diese Richtlinie sieht eine Mindestbesteuerung von Unternehmen mit einem Steuersatz von 15% vor. Da die Komponenten dieser Maßnahme komplex sind, sollten Sie sich bei Fragen zu diesem Thema mit uns in Verbindung setzen.

 

Procédures

Steuerbetrug :

  • Extension du champ des présomptions justifiant de procéder à des visites domiciliaires (art. 122)
  • Création d’un délit de mise à disposition d’instruments de facilitation de fraude fiscale (art. 113)
  • Création d’une peine complémentaire de privation temporaire du bénéfice de réductions et crédits d’impôt en cas de fraude fiscale aggravée (art. 114).

Lockerung der Bedingungen, die die Anonymität von öffentlichen Bediensteten ermöglichen (Art. 117).

Bei Fehlern der Verwaltung sind von nun an systematisch Verzugszinsen fällig (Art. 126).

 

 Autres mesures

Das Inkrafttreten der Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung wird auf 2026 verschoben.

An der Regelung für die Umsatzsteuerbefreiung in Form einer Grundfreigrenze werden verschiedene Anpassungen vorgenommen.

Die Mehrwertsteuerregelung für die Parahotellerie wird angepasst.

Die Abschaffung der CVAE wird auf 2027 verschoben.

Der Ausschluss von Wertpapieren, die von Arbeitnehmern gehalten werden, für den Umfang der steuerlichen Integration wird ausgeweitet (Art. 62).

Verschiedene Maßnahmen zur Verlängerung oder Änderung von Steuerermäßigungen oder -vorteilen werden verabschiedet: Bitte fragen Sie uns nach weiteren Einzelheiten.

 

Parallel dazu:

  • Entrée en vigueur de la nouvelle Convention fiscale entre la France et le Danemark le 1er janvier 2024
  • Les titres souscrits en exercice de BSA ou BSPCE[2] peuvent être acquis au sein d’un PEA (CE 8.12.2023 n°482922)
  • Adoption de la loi de partage de la valeur le 29 novembre 2023 (Loi 2023-1107). Cette Loi impacte les régimes existants de participation et d’intéressement, modifie les règles applicables aux plans d’épargne salariale et aux PER, assouplit les conditions d’attribution d’AGA et crée une Prime de partage de la valeur (PPV).
  • Diverses précisions jurisprudentielles en matière de Managements Packages sont intervenues en 2023
  • Précisions du Conseil d’État en matière de transfert de déficits en cas de fusion (CE 17.10.2023 n°464667)
  • Décisions bienvenues en matière de Management fees (e.g. CE 4.10.2023 n°466887)

 

[1] In Aktien rückzahlbare Anleihen

[2] Aktienbezugsscheine / Optionsscheine auf Anteile von Unternehmensgründern